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Neuigkeiten aus dem Umweltschutzsektor
Umweltgefährliche Chemikalien
Strengere Bestimmungen - bessere Kennzeichnung

Den Angaben des Umweltbundesamtes zufolge werden in Zukunft für die Kennzeichnung eines Produktes nicht nur die Konzentrationen der darin enthaltenen umweltgefährlichen chemischen Stoffe zu berücksichtigen sein, sondern auch verstärkt das Gefährdungspotential der jeweiligen Chemikalie.
Konkret gilt dies für Zubereitungen und Produkte, welche Stoffe enthalten, die sehr giftig für Wasserorganismen (z.B. Fische) sind und schädliche Auswirkungen auf Gewässer haben können. Für diese Stoffe sind zusätzlich der LC50-, der EC50 bzw. der IC50-Wert heranzuziehen.
Die Richtlinie 2006/8/EG zur zweiten Änderung der Zubereitungsrichtlinie trat am 12. Februar 2006 in Kraft. Die Umsetzung in Österreich ist spätestens bis 1. März 2007 zu erwarten. Die neuen Kriterien werden für Hersteller, Importeure und Händler daher bereits zur Selbsteinstufung von Chemikalien heranzuziehen sein, wenn die neue REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) voraussichtlich im April 2007 veröffentlicht wird.
(Quelle: Umweltbundesamt, 14.03.2006)
Neue Verbrennungs-Verordnung?
Verbrennungsverordnung (gefährliche Abfälle)
Laut Lebensministerium ist die Verordnung über dieVerbrennung von gefährlichehn Abfällen, BGBI. II Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch BGBI. II Nr. 389/2002, mit Ablauf des 27. Dezember 2005 außer Kraft getreten.
(23.01.2006, Lebensministerium VI/2; Quelle: Lebensministerium, 14.03 2006)
Über eine Neufassung der Verbrennungsverordnung konnt noch nichts in Erfahrung gebracht werden.
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